Unterhaltsschulden - nicht leistungsfähig
vom 15.2.2021
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Das Jugendamt scheint die Kaufkraft nicht zu berücksichtigen und verlangen von mir mit Abzug vom Kindergeld monatlich 232€ +50€ für die Abzahlung von Rückwirkenden Schulden. ... Zusätzlich soll ich dann den Betrag von 282 € Unterhalt noch zahlen, ich weiss nicht wie ich das machen soll, es ist schlicht nicht möglich und weiss keinen Ausweg mehr.