Sehr geehrter Ratsuchender,
eine gesetzliche Regelung, wieviel Kostgeld ein Azubi abgeben muss, wenn er noch zu Hause wohnt, gibt es nicht. Daran ändert auch der HarzIV Bezug nichts.
Eine durchsetzbare Forderung der Mutter auf Abgabe von Kostgeld besteht demnach nicht. Ihr Sohn wird also gesetzlich gar nichts an die Mutter abgegen müssen.
Das dieses zu Spannungen führen wird, dürfte nach Ihren Angaben klar sein. Daher sollte man eine vernünftige Lösung herbeiführen, die in der Regel bei 20-25% liegt.
Selbstverständlich muss dem Sohn so viel verbleiben, dass er die notwendigen berufsbedingten Anfwendungen abdecken kann und ihm ist zudem auch ein Taschengeld verbleibt.
Hinsichtlich Ihrer Unterhaltsberechnung möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei der Ausbildungsvergütung neben den 90,00 EUR nicht noch die 5%ige Berufspauschale zu berücksichtigen ist. Die Ausbildungsvergütung wird nur um die 90,00 EUR bereinigt, es sei denn der Auszubildende hat höhere Ausgaben, z.B. wegen Fahrtkosten, Berufsbekleidung etc. In diesem Fall können auch höhere konkrete Abzüge in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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