Ehegattenunterhalt Erwerbsobliegenheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Kinder sind 2000 und 2005 ausgezogen. b) ich nach neuem Scheidungsrecht selbst für mich sorgen soll, da die Kinder aus dem Haus sind und mir ein fiktives Einkommen von 1200€ angerechnet werden kann.