Fehlende Werksgarantie
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Nach dem ich mein fahrzeug abgeholt hatte, wurde ich von der VW-Werkstadt meines Wohnortes angerufen wo mann mir mitteilte, das mein Fahrzeug keine Werksgarantie hat, da es sich um einen Testwagen der VW-AG handelte und mit dieser vorgaben auch an das Autohaus abgegeben. Beim Kauf wurde mir aber nichts davon gesagt oder auch nicht am Verkaufsschild erwehnt, das sich um einen Testfahrzeug handelt und daher auch keine Werksgarantie mehr hat. Denn laut auskunft meiner VW-Werksatdt sind alle Fahrzeuge mit einer 2 Jährige Werksgarantie ausgerüßtet nur meiner nicht weil es zu Testzwecken durch die VW-AG genutzt wurde.Ich habe auch das Autohaus sofort Angerufen und den vorfall erklärt, sie wollen nun mir weiß machen das ich es gewußt habe obwohl nichts davon im Kaufvertrag steht.