Dauer der Probezeit, Kündigung in der Probezeit, Urlaub
vom 11.11.2008
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Die Zeit bis zum 31.12.2008 gilt als Probezeit. x. ... Frage 1 (Wirksamkeit der Probezeit): BGB § 622 Abs. 3 beschreibt die vereinbarte „Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten“. a) Ist die Vereinbarung einer Probezeit > 6 Monate, ohne besonderen Grund, als ganze Klausel Vertrages unwirksam? b) Oder kann diese durch eine salvatorische Klausel mit folgendem Inhalt so geheilt sein, dass die Vereinbarung einer Probezeit wirksam ist, aber auf 6 Monate begrenzt ist (teilwirksam ist): „Lücken dieses Vertrages sind im Wege ergänzender Vertragsauslegung so auszufüllen, dass eine Regelung entsteht, die redliche Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie an eine Regelungsbedürftigkeit des betreffenden Punktes gedacht hätten.“ Frage 2 (Kündigung des Vertrages bzw.