Wir sind zwei Kinder (ich - ihr Sohn, und meine Schwester). ... Meine Mutter hat ihren Wohnsitz in Deutschland. ... Auto, Möbel, Hausrat, etc., soll im deutschen Testament stehen, dass nach dem Ableben meiner Mutter die gesetzliche Erbfolge gilt, also gleiche Verteilung auf die beiden Kinder und keine besondere Regelung. - Dasselbe Würde gelten für bewegliches Eigentum im EU-Land A. - Für die Wohnung in Deutschland (Wo-D1) soll im Testament formuliert werden, dass sie mit dem Ableben meiner Mutter auf mich vererbt wird. - Eine der drei Wohnungen im EU-Land A (Wo-A1) wurde dort schon durch Schenkung auf den Namen meiner Schwester übertragen und ist nicht mehr Eigentum meiner Mutter, wird also nicht weiter betrachtet. - Für die beiden anderen Wohnungen im EU-Land A soll im Testament stehen: Wohnung Wo-A2 wird auf meine Schwester vererbt, Wohnung Wo-A3 wird auf mich vererbt. 1.