Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ich teile die Auffassung der Kindesmutter. Sie ist als mitsorgeberechtigter Elternteil vor Ort und kann bei eventuellen Problemen reagieren.
Grundsätzlich gilt: Jeder Elternteil ist in der Zeit, die er mit dem Kind verbringt, für das Kind verantwortlich und entscheidet, was er mit dem Kind unternimmt. Eine „Überwachung" oder „Kontrolle" durch den abwesenden Elternteil ist weder erforderlich noch angemessen.
Ich gehe davon aus, dass die Kindesmutter, wenn dies erforderliche werden sollte, jederzeit zu Ihnen Kontakt aufnehmen kann und dass auch Sie vermutlich die Handynummer der Kindesmutter haben. Das muss nach meinem Dafürhalten ausreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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