Sehr geehrter Ratsuchender,
noch Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie sehr gute Chancen haben, nicht nur das Auftenhaltsbestimmungsrecht, sondern auch das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Das Verhalten der Mutter macht deutlich, dass es bei einem Zusammenleben von Tochter und Mutter zu einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohles kommen wird. Denn wenn die Tochter schon Angst vor der Mutter hat und eingeschüchtert wird, zeigt dieses, dass die Belange des Kindes seitens der Mutter nicht respektiert werden.
Da das Gericht nun offenbar zunächst nur eine vorläufige Entscheidung zum Aufenthalt getroffen hat, sollten Sie nun ernsthaft überlegen, ob Sie nicht das alleinige Sorgerecht beantragen. Entgegen der gesetzlichen Regelung des gemeinsamen Sorgerechtes ist dieses möglich, wenn das Kindeswohl dieses erfordert. Und genau dieses ist nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wohl gegeben.
Hierzu sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, da es ja um das Wohl Ihrer Tochter geht. Auch ist wichtig, dass Sie den Kontakt zum Jugendamt halten, da dieses eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen wird. Versuchen Sie aber unter allen Umständen, die Auseinandersetzungen von der Tochter fern zu halten und begehen Sie bitte nicht den Fehler, nun Ihrerseits schlecht über die Mutter zu reden. Hier hilft nur der offene Kontakt zum Jugendamt.
Dann sind Ihre Chancen, neben dem Aufenthaltbestimmungsrecht auch das alleinige Sorgerecht zu bekommen, sehr hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Diese Antwort ist vom 18.05.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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danke erstmal.
wir wollen ja ihre mutter ja nicht wegnehmen,denn egal wie sie ist braucht sie auch ihre mutter. wir stehen eng mit dem jugendamt zusammen und beraten uns vorher immer mit ihnen an.
das problem ist aber das unsere gemeinsamme tochter bei der mutter zu hause freunde,hund und pferd hat. was die mutter auch ziehmlich ausnutzt und zu unsere tochter sagt,wenn du nicht mehr zurückkommst und nur alle 14 tage dann verkauf ich das pferd. unsere tochter hat natürlich sehr grosse angst davor.
der richter hat damals noch zum abschluss gesagt,zu meiner frau;sie sind so ich bezogen,arbeiten sie dran. und sie sollte erstmal mit sich selber klar kommen. geändert hat sich nicht wirklich was.
wir haben sehr grosse angst,dass die kleine zum richter sagt ich will sie meiner mutti.......
Sehr geehrter Ratsuchender,
im Rahmen des engen Konktes mit dem Jugendamt sollten Sie mit diesem die Drohungen der Mutter besprechen. Diese muss auch dem Gericht gegenüber aktenkundig gemacht werden.
Unter Berücksichtigung des Kindeswohls muss das Verhalten gerade im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Vergangenheit, dem Gericht gegenüber mitgeteilt werden. Das Verhalten der Mutter zeigt deutlich, dass es dieser nicht um das Wohl der Tochter geht, sondern nur darum, ihren Willen durchzusetzten.
Unter Mithilfe des Jugendamtes und anwaltlicher Hilfe sollte die geeignete Darstellung der Drohungen gelingen, ohne den Eindruch zu erwecken, die Mutter soll nur "schlecht" gemacht werden..
Ihre Angst ist nachvollziehbar und es ist auch nicht auszuschließen, dass Ihre Tochter äußert, sie wolle zur Mutter. Kennt das Gericht hingegen die Drohungen, wird es kindgerecht bei einer möglichen Anhörung der Tochter dieses mit einbeziehen um den wahren Willen der Tochter zu ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle