Sehr geehrte Fragestellerin,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Einen (teilweisen) Einbehalt des Kindesunterhalts halte ich für nicht gerechtfertigt. Der Unterhalt steht den Kindern zu, die Mutter macht diesen nur für die Kinder geltend, da diese noch nicht volljährig und noch nicht geschäftsfähig sind. Somit würde man gegen ein Recht der Kinder verstoßen. Es ist aber die Mutter, die Ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern nicht nachkommt.
Ich rate, die Verpflichtung der Mutter im Rahmen des Verfahrens, das nach Ihren Angaben bereits anhängig war durchzusetzen, i. e. zu vollstrecken. Ob und in welcher Form dies möglich ist, kann ich ohne weitere Angaben bzw. Einsicht in die relevanten Unterlagen nicht beurteilen.
Eventuell kann man auch daran denken, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Unpassende Kleidung und mangelnde Kontrolle der Hausaufgaben vermögen vermutlich eine Kindswohlgefährdung noch nicht begründen - und dies wäre Voraussetzung für eine Sorgerechtsentziehung. Aber wenn die Kinder, was hier offensichtlich der Fall ist, instrumentalisiert werden, um sich an dem Expartner zu rächen beispielsweise, könnten Anhaltspunkte hierfür gegeben sein. Dies müsste von einem Rechtsanwalt detailliert geprüft werden. Solche Tatsachen müssten dann gegebenenfalls auch bewiesen werden können.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin