Elterngeld - Anrechnung von Steuerrückzahlungen als Einkommen
vom 4.2.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Meine Frau (angestellt) und ich (selbständig, nicht bilanzierungspflichtig) begannen gleichzeitig im Mai mit der Elternzeit. ... Als Einnahmen (Gutschriften auf meinem Geschäftskonto) hatte ich lediglich am Tag der Geburt eine Tage davor gestellte Rechnung für Arbeiten im April 2007 sowie kurz vor Ende meiner Elternzeit im Juli eine Steuererstattung des Finanzamtes für zu viel gezahlte Steuern im Jahr 2006. Kurze Frage: wird für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes diese Steuererstattung ebenfalls herangezogen oder gilt dies nicht als Einkommen, da es auch keinen Einfluss auf den Betriebsgewinn in 2007 hat?