Unterhaltszahlung Volljähriger bei Titel
vom 14.9.2007
20 €
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Dieser Titel hat keine Frist, geht also anscheinend über die Volljährigkeit hinaus. ... Ich habe dem Kindesvater erklärt, dass dies richtig sei, dass sein Sohn es selbst einfordern muss, aber er doch wohl nicht seinem Sohn, der gerade mit der Ausbildung begonnen hat, seinen zustehenden Unterhalt vorenthalten möchte. ... Ich hatte mal gelesen, dass, wenn ein Kind volljährig ist, zu Hause wohnt und in der Ausbildung ist sowie ein Titel besteht, dieser weiterhin seine Gültigkeit hat und auch nach dem Titel weiter gezahlt werden muss, bis die Kinder fertig mit der Ausbildung sind.