Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe seit Anfang Juni 2008 von meine Frau (keine gemeinsame Kinder) getrennt, und hätte zwei Fragen: 1.Berechnung des Trennungsunterhalts bei Steuerklasse III / V und V/V 2.Gemeinsame Mietvertrag (839,-EURO Warm + 91,-EURO Strom), muß Ehefrau Während der Kündigungsfrist anteilige Miete sich anrechnen lassen? Finanzielle Situation: Ehemann •Nettoeinkommen 3800,-, (Steuerklasse III) Urlaub, Weinachtgeld bereits eingerechnet •Allgemeine berufsbedingten Ausgaben, •Gemeinsame Schulden: 678,- EURO monatlich •Unterhaltsverpflichtung: o(3) Kinder aus der Vorehe (10, 15 und 17J) bei deren Mutter in Deutschland lebend o(1) uneheliches Kinder (14J) bei seine Mutter in Afrika lebend •Beitrag IG Metall 35,- EURO monatlich Ehefrau Nettoeinkommen 308,-, (Steuerklasse V) Allgemeine berufsbedingten Ausgaben, keine weitere Belastungen.