Unterhalt volljähriges studierendes Kind
vom 18.10.2015
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Es liegt ein Titel vor, der bereits für 2004 mehr Unterhalt belegte, als bislang mit Volljährigkeit gezahlt wurde. Wäre es für die Tochter empfehlenswert, aus diesem Titel vollstrecken zu lassen? ... Der Kindsvater verlangt von mir als Mutter die Übersendung von Einkommensnachweisen, die NICHT der Berechnung zugrunde lagen (da seither Zeit verstrichen ist....).