Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Kindergeld würde Ihrer Tochter direkt zustehen, weil sie nicht mehr im Haushalt der Mutter lebt sondern in einem eigenem Haushalt, hierzu zählt auch der Haushalt der Oma.
Ab Volljährigkeit wird das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet. Um den Unterhalt ab 18 berechnen zu können muss man Ihr Einkommen und das der Mutter Ihrer Tochter kennen, weil bei Volljährigen beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Das würde auch gelten wenn Ihre Tochter wieder bei der Mutter leben würde.
Der Bedarf Ihrer Tochter liegt generell bei 735 €. Hiervon wird das Kindergeld abgezogen so dass 545 € verbleiben. Ab 18 ist Ihre Tochter generell für sich selbst verantwortlich. Ein Unterhaltsanspruch besteht solange sich die Tochter in Schul- oder Berufsausbildung befindet, bzw. wenn Sie auf der Suche ist und sich ausreichend bewirbt.
Um zu klären ob dem Grunde nach noch ein Anspruch besteht müsste man mehr wissen. Wenn das Praktikum irgendwie Ausbildungscharakter hat kann man durchaus den Anspruch bejahen. Allerdings wird dann auf den Restbedarf von 545 € noch die Vergütung der Tochter angerechnet. Nun muss man sehen ob Ihre Tochter Aufwendungen, etwa Fahrtkosten hat, aber ansonsten liegt Sie mit 800 € deutlich über dem Bedarf. Es ist dann ab 18 also ganz sicher nichts mehr zahlen. Selbst aktuell deckt Ihre Tochter den Bedarf schon teilweise wobei das Einkommen bei Minderjährigen nur halb zählt. Es wäre daher sinnvoll wenn Sie den Unterhalt bis zur Volljährigkeit zahlen, danach kann er eingestellt werden.
Sollte es einen Unterhaltstitel geben muss dieser aber aus der Welt geschaffen werden, Sie sollten hier Heraussgabe der vollstreckbaren Ausfertigung verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht