Einheitsmietvertrag- Kündigung Mietvertrag mit Kündigungsausschluss
Die Parteien vereinbaren wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren (höchstens vier Jahre) ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu verzichten. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.