Grundsicherung im Alter und Unterhaltspflicht von Kindern
vom 5.9.2012
75 €
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Meine Mutter (68 Jahre alt, verwitwet, kein Vermögen) bekommt insgesamt rund 800 Rente. ... Frage 3: Welche Kosten – bspw. die Ratenzahlung für das Wohnungsdarlehen – lassen sich ggf. auf das relevante Einkommen anrechnen? Frage 4: Hat meine Mutter aufgrund meines Einkommens noch Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung?