Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das Sozialamt könnte sich laut meiner Info die Differenz holen, indem das Haus meiner Mutter verkauft würde.
Nein, kann es nicht, denn Ihre Schwester bewohnt das Haus und damit ist es nach § 90 Abs. 2 Nr.8 SGB XII
Schonvermögen darstellt.
Ausziehen muss Ihre Schwester nicht.
2. Da meine Schwester Hartz4 Empfängerin ist, und mein Einkommen recht hoch ist, muss ich die Differenz alleine zahlen?
Leider ja, das unterhaltsrechtlich nach der Leistungsfähigkeit geprüft wird und als Hatzerin ist Ihre Schwester nicht leistungsfähig. Selbst unterstellt, Sie würde arbeiten gehen, wird sie wahrscheinlich kaum den Freibetrag von bereinigt 1.800 € (dazu wären mehr als 3.000 € brutto monatlich) überschreiten.
Auch ein fiktives Einkommen wird wohl kaum bereinigt über 1.800 € sein, denn selbst angestellte Handwerksmeister kommen fiktiv nicht auf diesen Betrag.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen