ALG 1 nach Selbstständigkeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. / Dresden
Mein Gehalt ist ordentlich, mein ALG 1 wäre entsprechend auch verhältnismäßig ordentlich. ... Wenn ich nun innerhalb von 24 Monaten meine freiberufliche Tätigkeit mangels Aufträgen einstellen muss, steht mir theoretisch ALG 1 zu. Die Frage ist nun: Bemisst sich die Höhe des dann zu erwarteten ALG 1 an den Gehältern meines jetztigen Arbeitsverhältinisses (was gut wäre) oder wird grundsätzlich die pauschale qualifikationsabhängige Berechnung herangezogen (was schlecht wäre)?