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42 Ergebnisse für nutzung baugenehmigung nutzungsänderung wohnraum

Baugehnemigung für Nutzungsänderung möchte ich nicht durchführen
vom 20.1.2014 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Baugenehmigung ist betitelt auf: Nutzungsänderung von Ladenraum und Wohnung im Erdgeschoß zu einem Friseursalon. ... Kann ich die ursprüngliche Nutzung - zunächst die Wohnung in den ausgewiesenen Wohnräumen wieder aufnehmen (ohne Auflagen). ... Bauamt, auch wenn die Nutzung illegal eine Gewerbe war?
Antrag auf Nutzungsaenderung, bei freiberufliche Nutzung von Wohnraeumen
vom 15.8.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Genehmigt waeren lediglich Wohnraeume. Benoetige ich in Baden-Wuerttemberg fuer die freiberufliche Nutzung von 3 Raeumen als Physiotherapist eine weitere Baugenehmigung in Form einer Nutzungsaenderung? Gibt es fuer Physiotherapieraeume andere bauliche Anforderungen als fuer Wohnraeume, so dass generell eine Nutzungsaenderung vorlaege?
Nutzungsänderung in diesem Fall rechtlich notwendig?
vom 5.12.2017 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, hier der Sachverhalt: In einem Gebäude in einem Mischgebiet (Gewerbe/Wohngegend..) welches sowohl für gewerbliche Zwecke, als Wohnraum und aber auch für die Stadt als "Begegnungszentrum" (im UG) genutzt wird, ist im Keller ebenso auch ein kleines Kampfkunst Studio untergebracht. ... Bei der Gewerbeanmeldung musste die Betriebsstätte angegeben werden, nun kommt die Stadt auf mich zu ich müsste hier eine Nutzungsänderung beantragen (also quasi wie ein Bauantrag stellen). ... Es findet quasi ein Mieterwechsel statt. - Wo kann man einsehen für welche Nutzung dieser Raum/Gebäude generell eingetragen ist?
Bestandsschutz und Nutzungsänderung ohne genehmigung
vom 26.3.2015 75 € Historischer Preis
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Nachher hat die Behörde wieder geschrieben diese haus im Erdgeschloss als gewerbliche nutzung ( ehemaliges ladenlokal) im 1985 gehabt .muss von hier aus von einer genehmigungspflichtigen nutzungsaenderung ausgegangen werden . ... Zwischen zeit in 1985 als ladenlokal hat die Behörde auch keine genehmigung vorliegen kann .kann ich auch der zeit ladenlokal als illegalen Bau wieder zurueck als wohnraum keine Nutzungsänderung? Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken umgebaut oder verwendet werden.
Nutzungsänderung zu Wohnraum
vom 26.10.2007 25 € Historischer Preis
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Ich wurde als Angrenzer über ein Bauvorhaben mit Nutzungsänderung benachrichtigt und möchte der Nutzungsänderung des OG im Nachbargebäude widersprechen, da ich mich in meinen persönlichen Rechten beschnitten sehe.Das Nachbargebäude war früher ein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, das OG soll zum Wohnraum für maximal 3 Asylbewerber und/oder Obdachlose und/oder Sozialhilfeempfänger umgebaut werden, hierfür wurde die Nutzungsänderung zum Wohnraum von der Gemeinde (Bauherr) geantragt. ... Bauvorhaben: 1.Durch die Nutzungsänderung im Obergeschoss zum Wohnraum sehe ich meine persönlichen Rechte erheblich beschnitten. ... Die zukünftige Nutzung des Erdgeschosses ist unklar (ehemalige Feuerwehrgerätehalle).
Nutzungsänderung in Wohnraum
vom 10.10.2015 50 € Historischer Preis
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Das zuständige Bauamt signalisierte bereits dass eine Nutzungsänderung prinzipiell kein Problem darstellt, da es sich BEREITS UM BEHEITZTE RÄUME handelt. ... So steht es in der Baugenehmigung von 1960 und wurde auch so ausgeführt. ... Konkret heißt es dort zu Nutzungsänderungen: „Änderungen oder Nutzungsänderungen von baulichen oder sonstigen Anlagen dürfen nur erfolgen, wenn der hierdurch notwendige MEHRBEDARF an Garagen oder Stellplätzen und Abstellplätzen in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt wird."
Baugenehmigung oder nicht / Brandenburg
vom 21.5.2012 30 € Historischer Preis
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Bedarf die Umnutzung einer ehmaligen Schmiede(Brandenburg) zum Wohnraum einer Baugenehmigung ? ... Wie sieht es aus wenn die Schmiede nur für private Feiern und nicht dauerhaft zum Wohnen genutzt wird. ( der Bauumfang ist der gleiche wie oben) Braucht der Bauherr eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben und falls ja was kann im schlimmsten Fall passieren wenn diese nicht vorliegt.
Ab wann gilt Nutzungsänderung
vom 3.4.2015 45 € Historischer Preis
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IST ER ABER NICHT, da der Keller als Abstellraum in der Genehmigung deklariert ist. 1)Würde es reichen eine Wendeltreppe einzubauen, um die Einheiten zu verbinden, ähnlich einer Maisonette Wohnung wo man auch desöftern erlebt das eine Sondernungsfläche zum Wohnraum verbunden ist. 2)Muss die WEG einverstanden sein für einen Treppendurchbruch? Zu allem Übel hat sich die untere Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet aufgrund einer Mitteilung, das im KG Wohnräume geschaffen wurden: 3) Ab wann gilt eine Nutzungsänderung?
Nutzungsänderung Werkstattgebäude in Wohngebäude - öffent. Baurecht
vom 22.1.2016 66 € Historischer Preis
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Guten Morgen, auf unserem Grundstück in Haus- und Hofbauweise (freistehendes Einfamilienhaus mit Garage links und Hofeinfahrt rechts) haben wir auf dem hinteren Teil des Grundstück ein altes Werkstattgebäude, dass wir nun gerne mit unserem Hauspthaus verbinden und zu Wohnraum umbauen möchten. ... Ursprünglich hatten wir beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Werkstattgebäudes (Baujahr 1956 mit Baugenehmigung) und einen kleinen Verbindungskubus eingereicht.
Nutzungsänderung einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus
vom 18.3.2012 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es besteht kein Hinweis auf eine gewerbliche Nutzung. 2.Ursprünglicher Bauantrag Das Haus ist 1998 als Mehrfamilienhaus mit Büroeinheit im Erdgeschoss genehmigt worden (Aussage Bauamt Groß-Gerau) 3.Bebauungsplan Im gültigen Bebaungsplan "Auf Esch III" (letzte Änderung 14.07.1998) ist das Flurstück als "WA" ausgewiesen. ... Teil IV: Der Eigentümer behält sich vor diese Teilungsänderung zu ändern, insbesondere die Größe der Miteigentumsanteile anders festzulegen, die Bauausführung zu ändern, auch eine Nutzungsänderung hinsichtlich der Einheit Nr. 1) vorzunehmen ( Wohnung statt gewerblicher Räume). FRAGESTELLUNG: Was ist bei einer zukünftigen Nutzung als Wohnung hinsichtlich folgender Punkte konkret zu beachten: - Nutzungsänderung - Kosten - Kommunikation mit dem Bauamt, der Stadt und anderen Eigentümern.
Gilt Nutzungsänderung ab Baugenehmigung oder ab Herstellung des genehmigten Zustands
vom 10.5.2020 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Nachhinein haben wir Herausgefunden, dass laut erster Baugenehmigung die beiden Wohnungen im Dachgeschoss bisher kein Wohnraum waren, sondern nur Abstellraum/Speicher und daher wohl die Vermietung bisher unzülässig. ... Ist die Nutzungsänderung (Erlaubnis zur Vermietung) mit dem Erhalt der Baugenehmigung bereits erreicht und die beiden DG-Wohnungen können dann bis zur erfolgten Zusammenlegung der beiden OG/DG bereits offiziell noch vermietet werden oder ist dies erst legal erlaubt, sobald die nötigen Auflagen durch die Baugenehmigung (wie z.B. ... Dies hängt ja vermutlich von der Antwort auf Frage 1 ab, wann die Nutzungsänderung gültig ist.
Balkon wird zum Esszimmer
vom 9.5.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Danach wird die Balkontüre, welche zum Wohnzimmer geht entfernt und eine Wand zur Küche wird ebenfalls heraus gebrochen um einen großen Wohnraum von ca. 45 qm zu erreichen. Ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich?
Bauliche Nutzungsänderung einer Großküche zu einer Wohnung.
vom 4.12.2018 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt und eine Baugenehmigung erhalten. ... Wenn ich jetzt eine Wohnung daraus erstelle muß ich die energetischen Gesetze des Jahres 2018 für Wohnräume anwenden, oder kann ich selber entscheiden wieweit ich Energiesparmaßnahmen durchführe. Mein Architekt meinte, dass durch den Bestandsschutz des Gebäudes die Gesetzte für NEUEN Wohnraum nicht angewendet werden müssen.
Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum
vom 29.8.2012 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrter herr anwalt. ich erwarb vor kurzem ein gewerbegebäude mit 200 qm gundfläche auf einem 455 qm grossem grundstück. das gebäude ich ein flachbau massiv mit keller und 2 geschäften. nun möchte ich die beiden geschäft zu 2 wohnungen ausbauen. seid errichtung der gebäude ende der 60 jahre war nur gewerbe drin bzw leerstand. wie gesagt ringsrum nur wohnhäuser bzw neubaublöcke. seitens der stadt gibts wohl keine auflagen. können sie mir sagen ob vorhaben genehmigt werden muss und wenn ja welche auflagen eventuell bestehen könnten? brauch ich ein archithekt?? es sollen seitlich fenster eingebaut werden,sowie die grossen schaufenster gegen wohnfenster ersetzt werden (genehmigungsfrei) ansonsten wird am gebäude oder tragenden wänden nichts gemacht. lediglich innenraum bekommt extra wände,da sehr grosse räume. danke für antwort.