Hallo, ich habe am 01.07.2012 beim Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft. (44000 km, EZ 10/2008, 12 Monate Gewährleistung, Scheckheftgepflegt...) ... Bei Fahrzeugübergabe habe ich das Scheckheft nicht geprüft und der Punkt Scheckheftgepflegt ist auch nicht schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Kann ich wegen "arglistiger Täuschung" vom Kaufvertrag zurücktreten?