Möglichkeit eines Widerrufs vom Kaufvertrag Gebrauchtwagen
| 29.07.2019 08:42
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Zusammenfassung: Zur Frage der wertbildenden Faktoren beim Gebrauchtwagenkauf/verkauf B2C.
Hallo und guten Tag,
anlässlich eines Kaufes eines gebrauchten Kfz-PKW (21.980 €) von der Firma "aaf.de GmbH" in 22848 Norderstedt (www.aaf.de) am 12.07.2019 habe ich mein gebrauchtes Kfz-PKW bei vorstehender Firma in Zahlung (14.650 €) gegeben.
Am Tage des Vertragsabschlusses war mir nicht (oder nicht mehr) präsent, dass bei meinem in Zahlung gegebenen Kfz. als Erstbesitzer die Firma Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG eingetragen war.
Nach der Auslieferung meines gekauften Kfz. am 24.07.2019 habe ich heute, 27.07.2019, ein Schreiben von der Firma aaf.de GmbH vom 26.07.2019 mit dem Hinweis auf den Erstbesitz der Fa. Sixt und dem damit verbundenen erheblichen Wertverlust erhalten.
Für diesen Wertverlust werde ich von der Fa. aaf.de GmbH aufgefordert, eine Kaufpreisentschädigung in Höhe von 1.200 € bis zum 09.08.2019 auf deren Konto zu zahlen.
Wie beurteilen Sie erstens die Tatsache der Forderung nach einer Kaufpreisentschädigung und zweitens die Höhe der Entschädigung von 1.200 €? Besteht die Möglichkeit eines Widerrufs des Kaufvertrages (wie bei Internetgeschäften, da ich meinen ersten Kontakt über das Internet via mobile.de mit der Nachfrage nach der Inzahlungnahme meines Alt-Fahrzeuges vorgenommen habe; außerdem bin ich vom Verkäufer nicht auf mein Widerrufsrecht hingewiesen und erklärt worden) und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Rückübertragung meines Alt-Fahrzeuges wieder auf mich? Würden Sie mir einen solchen Weg unter der Voraussetzung der Möglichkeit auch unter Kostenaspekten empfehlen?
Für eine zeitnahe Rückäußerung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vorher jedoch bitte ich um Bekanntgabe evtl. für mich entstehende Beratungskosten.
MfG