Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können den Wagen abholen und später Schadenersatz geltend machen.
Aber Sie sollten einen Zeugen mitnehmen und auch bei der Empfangsunterschrift (falls erforderlich) aufpassen, dass Sie „unter Vorbehalt" bei Ihrer Unterschrift dann setzen. Sonst könnte es sein, dass Sie einen Verzicht quittieren.
All die von Ihnen genannten Kosten und Mehrkosten für Ersatzfahrzeuge könnten Sie geltend machen, wenn die Gegenseite in Verzug geraten ist.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Übergabetermin im Vertrag bestimmt genug festgehalten ist. Dazu müsste man den Vertrag und den genauen Wortlaut prüfen.
Nur ca.-Angaben reichen nicht. Dann hätten Sie noch zusätzlich einen bestimmten Übergabetermin mit der Androhung von Ersatzansprüchen setzen müssen. Ob das geschehen ist, lässt sich so nicht Ihrer Schilderung entnehmen.
Das müsste anhand des Schriftwechsels dann geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
08.01.2021 | 09:05
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
leider ist im Kaufvertrag keine Frist angegeben. Alle Fristsetzungen sind von mir nur mündlich erfolgt. Letztendlich gibt es meine Nachweise, dass ich wöchentlich bei dem Händler angerufen habe und Gesprächsprotokolle gibt es auch. Gibt es denn keine gesetzlichen Fristen? Am 11.12. nochmal persönlich bei dem Händler vorstellig gewesen, mit der Androhung eines Anwaltes.
Ich werde heute den Wagen abholen, kann der Zeuge auch meine Frau sein oder muss das jemand anderes sein?
Können Sie auch den Vertrag prüfen? Geht das auch über dieses Portal?
Mit freundlichen Grüßen
SH
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.01.2021 | 09:15
Sehr geehrter Ratsuchender,
dann sind Sie leider beweispflichtig dafür, dass Sie diese Fristen gesetzt haben. Gesprächsnotizen werden dafür kaum reichen.
Es kann auch Ihre Frau sein, es sei denn, diese steht mit auf dem Kaufvertrag (z.B. „Käufer: Eheleute X").
Sicher kann ich den Vertrag auch über das Portal prüfen und mögliche weitere Schritte dann durchprüfen:
Nutzen Sie dann bitte die Direktfrage. Neben dem Vertrag sollten Sie dann auch die Unterlagen zur Reise, Steuern und Versicherung ebenso wie die Gesprächsnotizen hochladen, damit die Ansprüche dann auch beziffert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle