Pflichtanteil entzogen bei angeblichem Telefonterror
vom 22.5.2006
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Kann mir der Pflichtanteil entzogen werden, wenn folgender, umfassender Sachverhalt im notariellen Testament von der Erblasserin genannte wird? Zitat aus dem Dokument: >>>> 1.)Mein ältester Sohn wird zum alleinigen Erben eingesetzt 2.)Mein zweiter und letzter Sohn wird der Pflichtanteil entzogen. ... Was muss ich tun, um den Pflichtteil zu bekommen?