Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Pflichtteilergänzungsanspruch für einen Miterben

18. Februar 2025 11:25 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammen mit meiner Schwester habe ich meine Mutter je zur Hälfte beerbt.

Unser Vater ist schon vorher verstorben. Unsere Mutterer hat meiner Schwester vor ein paar Jahren eine Wohnung überschrieben und sich selber an der ganzen Wohnung ein Wohnungsrecht vorbehalten.

Der Wert der Wohnung ist höher als der restliche Nachlass.

Muss meine Schwester mir den Wert der Wohnung ausgleichen? Im Testament oder Übergabevertrag steht dazu nichts. Habe ich einen Pflichtteilergänzungsanspruch o.ä.? Wie hoch wäre der? Was ist ein Pflichtteilsrestanspruch oder ist das dasselbe?

18. Februar 2025 | 12:44

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation haben Sie möglicherweise einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Pflichtteil der gesetzlichen Erben beeinträchtigen könnten. Da Ihre Mutter Ihrer Schwester eine Wohnung überschrieben hat und sich ein Wohnrecht vorbehalten hat, könnte dies als Schenkung betrachtet werden, die den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslöst.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird berechnet, indem der Wert der Schenkung fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet wird. Aus diesem fiktiven Gesamtnachlass wird dann der Pflichtteil berechnet. Der Wert der Schenkung ist jedoch nicht zwingend der volle Wert der Immobilie, da das Wohnrecht Ihrer Mutter als Gegenleistung berücksichtigt werden muss. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung und des Erbfalls muss ermittelt werden, und der Wert des Wohnrechts wird davon abgezogen.
Hier wäre ein Immobiliengutachten sehr sinnvoll.

Ein Pflichtteilsrestanspruch ist nicht dasselbe wie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Pflichtteilsrestanspruch bezieht sich auf den verbleibenden Anspruch, den ein Pflichtteilsberechtigter hat, wenn er bereits teilweise befriedigt wurde, aber noch nicht den vollen Pflichtteil erhalten hat.

In Ihrem Fall sollten Sie den Verkehrswert der Wohnung zum Zeitpunkt der Schenkung und des Erbfalls ermitteln lassen, um den genauen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen. Da im Testament oder Übergabevertrag nichts über einen Ausgleich steht, könnte Ihre Schwester verpflichtet sein, Ihnen den entsprechenden Wert auszugleichen, wenn der Pflichtteil durch die Schenkung beeinträchtigt wurde.
Das muss aber noch über diese Erstberatung hinaus (die deswegen nicht abschließend sein kann) geprüft werden, insbesondere das Testament und den Übergabevertrag.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3171)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER