grundbucheintrag und testament
vom 31.1.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Die Eltern verblieben mit 54 % und es wurde ein Testament gemacht, in welchem die beiden sich gegenseitig als Erben einsetzen. Vor 5 Jahren trennten sich meine Eltern (nicht geschieden) in äusserst schlechtem Einvernehmen. ... Unsere Frage ist nun, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, vielleicht aufgrund des Testamentes, das ja von beiden Eltern als gleichmässigen Eigentümern spricht und indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten.