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Elterliches Testament

25. April 2007 15:09 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!
Meine Eltern haben ein Berliner Testament.
Ich habe eine Stiefschwester aus der ersten Ehe meiner Mutter -
sie wurde von meinem Vater nie adoptiert.

Mein Vater besitzt Immobilien und Gründstücke in den Neuen Bundesländern.
Meine Eltern und ich sind uns einig, dass ich diesen Teil des Besitzes alleine erben soll.
Kann man das in deren bestehenden Berliner Testament als "Klausel" verfügen ?
Denn falls mein Vater vor meiner Mutter stirbt, erbt diese ja den gesamten Familienbesitz und später geht dieser dann zu je 50%/50% an meine Stiefschwester und mich. Wir haben uns auch bei einem Notar über eine Schenkung dieses Besitzes informiert, das ist sehr Papierkram aufwendig und kostet auch einige hundert Euro. Deswegen wäre doch eine Testamentarische "Änderung", das schnellste, einfachste und kostengünstigste - oder nicht?
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße

25. April 2007 | 15:59

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Ihre Befürchtung ist zutreffend, dass bei der jetzigen Regelung im Falle des Todes Ihres Vaters der gesamte Nachlass auf Ihre Mutter übergehen würde und dass Ihre Halbschwester dann nach dem Tod der Mutter an allem zu 50 % beteiligt sein würde.
Ihre Eltern können das Berliner Testament zu Lebzeiten jederzeit gemeinsam ändern. Nach dem Tod eines Ehepartners wird das Testament dann bindend und könnte durch den überlebenden Ehepartner nicht mehr geändert werden.

Eine denkbare Variante wäre ein Vermächtnis bzgl. der Grundstücke zu Ihren Gunsten oder die Anordnung von Vor - und Nacherbschaft mit einer Teilungsanordnung. Dabei ist zu beachten, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen könnten.

Allerdings muss ich Ihnen bzw. Ihren Eltern DRINGEND empfehlen, das (geänderte) Testament von einem Rechtsanwalt aufsetzen oder zumindest prüfen zu lassen. Es kommt dabei auf jedes Wort an und wenn eine falsche Formulierung gewählt wird oder weitere Rechtsfolgen nicht beachtet werden, dann würde Ihnen ein Schaden entstehen, der die Kosten einer ausführlichen anwaltlichen Beratung um ein Vielfaches übersteigt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de






Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

ANTWORT VON

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