Bestattungskosten / Nachlass / Erbausschlagung
vom 12.9.2008
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sie schreiben, dass ein Nachlass im Pflegeheim i.H.v. 600,16 Euro vorhanden sei und vorrangig zu den Bestattungskosten einzusetzen ist. Sie werden nun die vollen Bestattungskosten an das Ordnungsamt zahlen und sich den Nachlass von der Pflegeeinrichtung erstatten lassen. ... Jetzt stellt sich nur die Frage, ob ich dadurch, das Sie nun den Nachlass fuer die Bestattungskosten nehmen, meine Erbausschlagung hinfaellig wird.