Probezeit bei Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag
vom 21.4.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Volkan Ulukaya / Frankfurt am Main
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen. Meine Frage ist nun, gilt für mich diese Kündigungsfrist von zwei Wochen aufgrund der neuen festgelegten Probezeit aus dem Initialen-Vertrag oder kann ich diese Probezeit komplett als nichtig ansehen? Ich habe den Vertrag bereits unterschrieben aufgrund der Annahme, dass die Erprobung meiner Arbeitsleistung auf der neuen Stelle nichts mit dem Kündigungsschutz (unter anderem wegen meiner Betriebszugehörigkeit) zu tun hat.