Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Maßgebend ist der neue Arbeitsvertrag. Enthält dieser keine Vereinbarung zu einer Probezeit und nimmt er insoweit auch nicht Bezug auf den alten Arbeitsvertrag, was jedenfalls in dem von Ihnen wiedergegebenen Auszug ersichtlich nicht so ist, ist das bisherige Probearbeitsverhältnis zum 01.01.2006 in ein normales Arbeitsverhältnis übergegangen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiterhelfen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.01.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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