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Kündigungsfrist in Probezeit, wann ist der letzte mögliche Tag?

| 13. Dezember 2019 11:30 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt

Zusammenfassung

Kann ich meine Kündigung in der Probezeit noch am 31.12.2019 einreichen und wann wäre dann mein letzter Arbeitstag?

Ja, Sie können Ihre Kündigung noch am 31.12.2019 einreichen, vorausgesetzt, sie wird Ihrem Arbeitgeber noch innerhalb der Probezeit zugestellt. Um das Risiko einer Verspätung zu vermeiden, sollte die Kündigung jedoch einige Tage zuvor eingereicht werden. Wenn die Kündigung nach dem 17.12. zugestellt wird, endet die Kündigungsfrist von zwei Wochen am 15.1.2020, was dann Ihr letzter Arbeitstag wäre.

Ich bin Arbeitnehmer.

Arbeitsverhältnis ist am 01.07.2019 gestartet
Probezeit 6 Monate

Auszug aus Vertrag:

"§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01. Juli 2019.

(...)

§ 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses / Probezeit

(...)

(2) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit vereinbart. Innerhalb der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis für beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und ohne Angabe von Gründen ordentlich kündbar."

Bis wann muss ich gekündigt haben, um von den zwei Wochen Kündigungsfrist noch Gebrauch machen zu dürfen?
Muss ich am 15.12.19 kündigen oder kann ich theoretisch auch am 31.12.19 kündigen?
Und wann wäre dann mein letzter Arbeitstag?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Kündigung muss dem Arbeitgeber noch innerhalb der Probezeit zugehen. Sie können also tatsächlich erst am 31.12.2019 kündigen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben persönlich überreichen bzw. vor der üblichen Postverteilung in den Hausbriefkasten einwerfen (aus Beweisgründen mit Zeugen bzw. gegen Empfangsbestätigung!). Um jedoch das Risiko einer Verspätung (z.B. aufgrund einer Erkrankung) auszuschließen, sollte die Kündigung vorsorglich ein paar Tage zuvor übergeben oder eingeworfen werden bzw. rechtzeitig per Einwurfeinschreiben abgeschickt werden.

Wenn die Kündigung dem Arbeitgeber nach dem 17.12. zugeht, läuft die vereinbarte Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 15.1.2020 ab. In dem Fall wäre also der 15.1. Ihr letzer Arbeitstag.

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt

Bewertung des Fragestellers 20. Dezember 2019 | 02:03

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