Rückzahlung nach Auslauf Vertrag Duales Studium
vom 28.2.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Gekündigt habe ich den Vertrag somit also nicht. ... "verpflichtet, wenn: - Sie nach Ablauf der Probezeit diesen Vertrag kündigen, ohne dass hierfür ein von der Gesellschaft zu vertretender wichtiger Grund besteht. -Ihnen nach Ablauf der Probezeit aus auf Ihrem Verhalten beruhenden Gründen seitens der Gesellschaft gekündigt oder durch sonstige Vereinbarungen dieser Vertrag aus auf Ihrem Verhalten beruhendem Grund beendet wird. - Sie nach Ablauf der Probezeit Ihr Studium aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht erforderlich abschließen.