Guten Tag,
ich bin ein Einzelunternehmen mit einem Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist noch bis 30.4.2019 in der Probezeit. Im Vertrag steht folgendes geschrieben:
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ich beabsichtige den Mitarbeiter zu kündigen.
Heißt die Vereinbarung jetzt, dass ich 2 Wochen vor Ablauf kündigen muss. Oder kann ich das jetzt noch tun? (Heute am 17.4.2019)
Kann ich dem MA noch innerhalb April kündigen und es gelten die zwei Wochen?
Heute ist der MA noch in der Probezeit. Zwei Wochen drauf ist also der 1. Mai 2019
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Wenn Sie heute noch schriftlich kündigen und diese Kündigung dem Arbeitgeber heute auch noch zugeht, haben Sie die 2-Wochen-Frist noch eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller17. April 2019 | 10:11
Vielen Dank für diese Antwort. Eine Frage ist jedoch noch offen.
Wenn ich dem Mitarbeiter nächste Woche kündige, gilt dann auch noch die 2-Wochen Frist?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. April 2019 | 10:12