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Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit

17. April 2019 09:26 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


10:12

Guten Tag,
ich bin ein Einzelunternehmen mit einem Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist noch bis 30.4.2019 in der Probezeit. Im Vertrag steht folgendes geschrieben:
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ich beabsichtige den Mitarbeiter zu kündigen.
Heißt die Vereinbarung jetzt, dass ich 2 Wochen vor Ablauf kündigen muss. Oder kann ich das jetzt noch tun? (Heute am 17.4.2019)
Kann ich dem MA noch innerhalb April kündigen und es gelten die zwei Wochen?
Heute ist der MA noch in der Probezeit. Zwei Wochen drauf ist also der 1. Mai 2019

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

17. April 2019 | 09:47

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Wenn Sie heute noch schriftlich kündigen und diese Kündigung dem Arbeitgeber heute auch noch zugeht, haben Sie die 2-Wochen-Frist noch eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 17. April 2019 | 10:11

Vielen Dank für diese Antwort. Eine Frage ist jedoch noch offen.
Wenn ich dem Mitarbeiter nächste Woche kündige, gilt dann auch noch die 2-Wochen Frist?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. April 2019 | 10:12

Nein, dann ist die Frist nicht mehr eingehalten.

ANTWORT VON

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