Verjährung der Haftung des Vormundes ge. § 1833 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, ich bin selbst RA, allerdings etwas unsicher in der Beantwortung folgender Frage: Ich war von 1999-Februar 2006 Vormund, dann wurde das Mündel 18. Möglicherweise habe ich ca 2004/2005 einen Pflichtverstoß begangen, der zu einer Haftung führen könnte. Mir geht es jetzt erst mal nur um die Verjährung: diese müßte in der genannten Zeit gem § 197 I 2 noch 30 ...