von RA Thomas Zimmlinghaus
Hallo, ich habe ein Fahrzeug verkauft und dem Käufer noch einen Zubehörartikel versprochen. Es handelt sich um einen ziemlich robusten Gegenstand aus GFK welcher 1,80m lang ist und daher etwas unhandlich für den gewöhnlichen Pakettransport. Der Gegenstand hat einen Wert von 700€ und hatte Gebra ...
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