Hallo, ich hstte bis 01.01.2020 eine Rechtsschutzversicherung. Nun nicht mehr. Mein Anwalt würde gern ein anderen Anwalt haftbar machen für einen groben Fehler aus dem Jahr 2019. Ist meine Versicherung dafür noch zuständig, obwohl ich Sie nicht mehr habe?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ist der Versicherungsfall (Schadenseintritt) in der Laufzeit der alten RSV entstanden, so muss diese auch einstehen, sofern der Schadensfall grundsätzlich in den Vertragsunfang fällt.
Für einen in 2019 entstandenen Schadensfall muss die Versicherung also noch einstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk Fachanwältin für Familienrecht