Sehr geehrter Fragesteller,
Sie könnten allenfalls den konkreten Namen und die Adresse notieren, und könnten dann das Geld dennoch fordern. Ein Widerrufsrecht besteht hierbei nicht. Alternativ erfragen Sie stets nach dem Standort und sagen dazu, aus welcher Stadt Sie kommen, damit hier vorgebeugt wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
danke für die schnelle Rückmeldung. Das Problem ist, dass wir bei vorbestellungen keine Namen oder Adresse benötigen, normalerweise reicht uns eine Telefonnummer für Rückfragen. Bei Festnetznummern sieht man eigentlich direkt, ob es ein unbekannter ist oder unsere Vorwahl. Bei Mobilennummern ist dies schwer. Bei jedem Telefonat zu fragen, ob der Kunde aus der Stadt kommt ist etwas lästig. Es geht mir nur dadrum quasi die Leute für die Kosten aufkommen zu lassen, die quasi die nummer einfach ohne nachdenken raussuchen und bestellen. Könnte ich diese dann anrufen oder drauf auffordern den Aufwand per Überweisung/Paypal zuentschädigen oder gegenfalls sonst rechtliche Schritte einzuleiten?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können natürlich die Anrufer auffordern, dann die Kosten zu bezahlen, da diese rechtlich dazu auch verpflichtet sind. Durchsetzbar wird es dann aber nur werden, wenn Sie Name und Anschrift hätten, da Sie die Kontaktdaten aufgrund des Datenschutzes nicht herausbekommen, auch wenn Sie eine Telefonnummer haben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt