Haftung des nicht tätig gewordenen Räumdienstes
vom 8.1.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo, ich bin beim Rausfahren (zur Arbeit) aus der nicht geräumten Tiefgarage zurück in die Wand gerutscht, so dass der Wagen zum Lackierer muss. Der Eigentümer und Vermieter der Tiefgarage ist wohl grds. verpflichtet zu räumen. Fraglich ist zum einen, ob ich einen Anspruch gegen diesen habe, oder ob es angesichts der verschneiten Ausfahrt mein Verschulden ist. Der Vermieter hat das Räum ...