Eigenen Anwalt auf Schadensersatz verklagen??
| 30.12.2008 19:36
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
17:20
Hallo,
Am 04.04.2008 wurde mir (Berufskraftfahrer< Spedition) wegen 18 Punkten in Flensburg der Führerschein vom Landratsamt eingezogen, des Weiteren 6 mon. Speerfrist und eine MPU als Auflage. Da durch den Führerscheinentzug mein Arbeitsplatz massiv gefährdet war, beriet ich mich sofort mit meinen Rechtsanwalt(ADAC Verkehrsrechtsanwalt)! Daraufhin hat mein Ra gegen den Sofortvollzug meines Führerschein geklagt, und mich gebeten den Führerschein unter keinen umständen beim Landratsamt abzugeben. Zeitgleich hat er gegen den Bescheid vom Landratsamt einen Eilantrag beim Verwaltungericht Stuttgart eingelegt mit der Begründung das 1Punkt noch nicht rechtskräftig sei und ich unzureichend vom Landratsamt verwarnt worden und habe das Schreiben zum Punkteabbau nicht erhalten (obwohl ich die Gebühr von dem schreiben nach 10 tagen bezahlt habe) ,und mir versichert das ich bald wieder Fahren kann, durch diese Aussage sprach ich mit meinem Exarbeitgeber und erwirkte das ich bis zum 31.05.08 in unbezahlten Urlaub gehe. Hauptsache nicht meinen Arbeitsplatz verlieren!! Nach dem ich das meinen Ra gesagt hatte meinte er ich solle mich nächste Woche bei ihm telefonisch melden, dann haben wir ergebnisse vom Verwaltungsgericht! Natürlich hatten wir keine Ergebnisse, und so ging Woche um Woche, immer wieder wurde ich vertröstet und mir wurde zugesichert dass meine Speerzeit von 6 mon schon läuft, auch wenn der Führerschein noch in meinem Besitz ist. Am 31.05.08 wurde ich dann Arbeitslos, somit gleich Hartz4 da ich am Verlust meines Arbeitsplatzes selbst schuld war. Da ich mich langsam auf die MPU vorbereiten wollte informierte ich mich telefonisch beim Landratsamt wann ich den die Neuerteilung meines Führerscheines beantragen kann, daraufhin wurde mir gesagt das solange der Führerschein nicht beim Landratsamt abgegeben wurde, auch meine Speerzeit nicht läuft. Schokiert ging ich zum meinem Anwalt und konfrontierte ihn mit der aussage der Sachbearbeiterin. Er meinte er kläre dies mit dem Landratsamt und sagte das die Speerfrist doch läuft usw. Schließlich übergab ich ihm meinen Führerschein mit der bitte ihn beim Landratsamt abzugeben. Er würde sich dann telefonisch melden, wie er es schon öfter nicht getan hat, rief ich ihn an und er vertröstete mich das er die Sachbearbeiterin nicht erreicht habe, den Führerschein aber an das Landratsamt geschickt habe. Ende Juli 08 war auch endlich das Urteil vom Verwaltungsgericht Stgt. da und der Einspruch wurde abgelehnt, worauf mein Anwalt ein Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichthof in Mannheim einleitete. Da man erst nach 3 mono nach Abgabe des Führerscheins eine Neuerteilung beantragen kann, informierte ich mich ende Sep.08 beim Landratsamt wann ich endlich meine MPU anfangen kann und wieder sagte mir die Sachbearbeiterin das sie keinen Führerschein von mir habe und die Speerfrist nicht anfängt zum laufen. Ich bin sofort zu meinem Anwalt gegangen und er sagte dass er einen Post Nachsendeantrag stellt und mich anrufen würde. Da dies wieder nicht passierte ging ich zum Landratsamt und musste unter Eid (kostet 30€) aussagen das ich nicht wisse wo mein Führerschein geblieben sei. Also hat sich durch meinen Anwalt die Speerfrist von 6 mono. auf weitere 6mon verlängert. Am 17.Okt 08 informierte ich die Rechtsanwaltskammer in Stgt über diesen Vorfall. Erst am 16.12.08 bekam ich einen Brief von meinem Anwalt in dem er zu gab, das es ihm leid tue und er angeblich meinen Führerschein mit einem normalen Brief verschickt habe aber dieser nie beim Landratsamt an kam. Als Anlage war dann noch der Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 21.Okt 08.
Meine frage: Kann ich ihm das Mandat noch entziehen oder ist das schon zu spät da kein Verfahren mehr läuft??
Kann ich meinen Anwalt auf Schadensersatz verklagen da er meine Speerzeit von 6mon um weitere 6 mon verlängert hat, und ich somit nicht meiner alten Tätigkeit als Berufskraftfahrer nachgehen kann??