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Irrtum bei Versteigerung

22. Dezember 2008 11:42 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

meine Frau hat bei Ebay einen Artikel verkauft. Der Artikel wurde für 7,50 € an einen Käufer verkauft. Bei dem Artikel handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand dessen Neuwert
ca. 35€ beträgt. Der Käufer wollte diesen Artikel persönlich abholen. Kurz vor eintreffen des Käufers hat meine Frau festgestellt nicht mehr im besitzt des Artikels zu sein.
Der Käufer ist verärgert und möchte nun Schadenersatz in Höhe von 50€.
Er droht bei nicht bezahlen mit Einschaltung des Anwalts und erheblichen Kosten.


Wenn wir nicht bezahlen, mit was für Konsequenzen müssten wir rechnen?

22. Dezember 2008 | 11:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

unabhängig vom Wert ist der Verkäufer verpflichtet, die Wrae fehlerfrei zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Ist dieses nicht möglich, besteht in der Tat u.a. das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Dem Grunde nach hat der Käufer also Recht und bei Nichtzahlung werden Sie schlimmstenfalls mit einer Klage und dann voraussichtlichen Kosten von rund 170,00 EUR rechnen müssen.

Daher sollten Sie sich schon mit dem Käufer einigen, wobei der Betrag so nicht abgeschätzt werden kann; der tatsächlich entstandene Schaden wäre aber zu ersetzen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich mit dem Käufer auf einen geringeren Betrag zu einigen, was ich dringend anraten würde.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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