Härtefallregelung bei Bemessung ALG 1
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Guten Abend, ich bin in den letzten 9 Jahren ohne Unterbrechung in verschiedenen Unternehmen beschäftigt gewesen. Ich bin Mitte des Jahres 2013 erkrant und habe auch 3 Monate Krankengeld bezogen. Auf Grund der Erkrankung habe ich mich entschieden, das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2013 aus der Krankheit heraus zu beenden. Ich habe ab 01.01.2014 eine Teilzeitbeschäftigung angenommen, bei der ...