Nebenverdienst - Onlineshop
vom 8.2.2015
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, erbitte Rechtsauskunft. Als Betreiber eines Online-Shops habe ich am 13.02.2003 einen Hostingvertrag mit folgend P1 genannt, geschlossen, der wiederum einen Vertrag mit folgend P2 (Vermieter) genannt, geschlossen hat. P1 teilte am 13.12.2013 mit, daß das Shopsystem veraltet sei, es Sicherheitslücken aufwiese und nicht mehr gewartet und gepflegt wird. Aufgrund vo ...