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Kuendigung/Trinkgeld/Missverstaendniss

2. Februar 2015 01:56 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte

Folgender Sachverhalt steht zur Klärung an:

Ich bin eine Friseurin und arbeite in einem kleinen Salon seit ca 12 Monaten. Meine Kunden sind im Durchschnitt etwas älter und kamen bereits seit vielen Jahren zu diesem Haarsalon. Ein Haarschnitt kostet 20 Euros. Ein Herr der im Laden neben an arbeitet kam zu einem Haarschnitt zu mir und sagte das er mir 20 Euros als Trinkgeld gibt und ich nicht abbrechen sollte weil er dies immer so tat. Der Herr ist über 60 Jahre alt und ein richtiger Stammkunde ich hatte keinen Grund an seinem Wort zu zweifeln. Er kam öfters vorbei und gab mir stets 20 Euro trinkgeld. Nun wurde ich letzte Woche gekündigt und meine Chefin sagte das sie mir nicht vertrauen könnte Sie hätte von Abzubildenden gehört das ich freie Haarschnitte gebe. Ich erklärte meiner Chefin das der Herr Stammkunde zu mir sagte das er dies immer so tat und das ich kein Grund sah an seinem Wort zu zweifeln. Meine Chefin sagte ich hätte sie darauf ansprechen sollen ich sagte zu ihr sie hätte mir auch im Voraus sagen sollen das ich sowas nicht machen darf. Es war nicht meine Schuld der Herr Stammkunde hat es gesagt dafür sollte ich keine Schwierigkeiten bekommen können. Sollte ich mit dem Herrn Stammkunden reden um meinen Ruf zu reinigen? Damit meine Chefin weiß das es die Idee vom Stammkunden war und nicht von mir? Was kann mir von rechtlicher Seite her passieren? Ich mache mir etwas Sorgen was mein nächster Arbeitgeber von mir halten soll falls er/sie meine vorherige Chefin anruft und diese sagt das ich nicht abgerechnet hätte.

2. Februar 2015 | 02:29

Antwort

von


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Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ihr Verhalten dürfte arbeitsrechtlich als schwerwiegende Treuepflichtverletzung gegenüber Ihrer Arbeitgeberin zu werten sein. Ein Trinkgeld dürfen Sie grundsätzlich anmehmen, das entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, das Haareschneiden abzurechnen und für Ihre Arbeitgeberin den entsprechenden Preis vom Kunden zu verlangen.

Dass der Stammkunden behauptet, dies schon immer so gemacht zu haben, mag ja richtig sein, ändert aber nichts daran, dass es nicht in der Befugnis des Stammkunden steht, darüber zu entscheiden, ob Ihre Chefin Geld einnimmt oder nicht.

Vielleicht lässt sich die Angelegenheit in einem klärenden Gespräch zwischen Ihrer Chefin, dem Stammkunden und Ihnen lösen. Ggf. hilft es auch, wenn Sie Ihrer Chefin anbieten, Ihr die Trinkgelder zurück zu zahlen zahlen. Hilft all dies nicht, sollten Sie schnellstmöglich zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort gehen, um von diesem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen. Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen (!) Kündigung bei Gericht eingelegt werden, da die Kündigung sonst in jedem Fall als wirksam gilt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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