Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom Richter mit folgenden Wortlaut: Gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/139.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 139 ZPO: Materielle Prozessleitung">§ 139 ZPO</a> wird auf folgendes hingewiesen: Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass die Klageforderung nicht in voller Höhe schlüssig ist.Bei einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer vom Vertrag zurrücktreten und Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware verlangen.Er ist aber nicht berechtigt, auf Kosten des Verkäufers einen Ersatzkauf zu tätigen.Die Kosten die als "Differen" bezeichnet werden, sind nicht erstattungsfähig.Es bsteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.