Sehr geehrte Damen und Herren, Ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich ( ehemaliges Bahnwärterhaus -Massivbauweise ) - mit kleinerem Haus ( ehem. Dienstgebäude - umbauter Raum mehr als 15m³ ) Grundstück ist nicht eingefriedet - Begrenzungssteine gesucht und gefunden - das Gebäude war ( vor mehr als 10 Jahren ) als Wohnungshaus seitens der Bahn AG genemigt, jedoch aufgrund Tod nicht mehr genutzt ( Bestandsrecht wohnen abgelaufen ) - Das Gelände ist erschlossen ( Wasser, Strom, keine öffentlich gesicherte Zufahrt ) - die blockierende Bahnstrecke mit zugehörigem Übergang ist stillgelegt - das eigene Grundstück NICHT entwidmet - Das Grundstück befindet sich in Ost - Sachsen - Ein Bebauungsplan existiert nicht ( Aussenbereich ) - Grundstück liegt nicht im Naturschutzbereich - es handelt sich um ein zusammenhängendes Grundstück ( nicht geteilt ) - kein Denkmalschutz - 2 Zuwege: 1 x ehem. ... Änderung der Bauplanungsflächen -Vorsprache beim zuständigen Bürgermeister: er folgt der Empfehlung des Bauamtes, er riskiert auch nichts - Deutsche Bahn AG verklagt mit Zweck der Nutzung ( Notwegerecht ) des alten Bahnüberganges: Ergebniss - Angebot for etwa 400.000 Euro eine vollautomatische Schranken Anlage zu installieren auf meine Kosten, zuzüglich monatliches Pachtgeld und 6 Wochen Kündigungsfrist seitens der Bahn zwecks Wiederaufleben des Bahnbetriebes ( unrealistisch, da etliche andere Bahnstrecken demontiert werden ) Frage: 1. - aufgrund Bestandsschutz darf ich das Dach und den Zwischenboden ( EG / 1.OG austauschen - ohne Bauantrag/ genemigung - Richtig ?