Sehr geehrte Ratsuchende,
ein Gewohnheiotsrecht gibt es insoweit nicht.
Daher kann auch nach 18 Jahren der ungeliebte Nachbar sein Grundstück so gestalten, wie er möchte.
Dazu gehört auch die Berechtigung, einen Pfeiler auf seinem Grundstück zu stellen.
Die Kernfrage wird aber sein, ob Sie nun gar nicht mehr auf Ihr Grundstück fahren können, oder nur mit erheblicher Mühe (mehrfaches Rangieren).
Ist das Befahren gar nicht mehr möglich, besteht die Möglichkeit, über ein Notwegerecht das Entfernen des Pfahles durchzusetzen. Zudem besteht auch ein Schikaneverbot, welches hier offenbar verletzt wird.
Sie sollten Sie das zuständige Schiedsamt anschreiben, die Situation schildern, Fotos und Pläne beifügen, so dass dann das Schiedsverfahren hoffentlich schon zum Erfolg führt.
Scheitert das Schiedsverfahren, können Sie dann beim Amtsgericht dieses Recht geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Triue-Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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