Verleihung von Wohnraum - Berechnung von anteiligen Verbrauchskosten erlaubt?
vom 1.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe im Internet gelesen, dass Gerichte dies unterschiedlich werten: Das eine Gericht hält Nebenkosten schon für eine Art Mietzahlung und und begründet daraus, dass es keine Leihe, sondern Miete ist (mit allen Nachteilen für den Vermieter). ... Ich könnte es vermieten für rund 1500 Euro (wenn ich wollte), die Nebenkosten für Heizung, Strom etc. betragen rund 300 Euro im Monat.