Elterngeld und ausländische Leistungen (Vaterschaftsurlaub)
vom 13.2.2022
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Und ist die Berechnung der Elterngeldstelle korrekt (vor allem mit Bezug auf "Stehen der berechtigten Person die Einnahmen nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen.")?