Bauverzögerung, Ignoranz der Kundenwünsche, Versagen der Gewährleistung,
vom 8.5.2024
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines Bauvorhabens eines Zweifamilienhauses mit einem Generalunternehmer wurde der Elektro Fachbetrieb E. mit der Installation der Hauselektrik beauftragt. Zu der im Verbraucherbauvertrag beschriebenen Elektroinstallation gab es mit E. direkt vereinbarte Aufbemusterungen wie zusätzliche Netzwerkdosen, Steckdosen, Umlegen von Schaltern, zusätzliche Leerdosen, zusätzliche Lichtauslässe, PV Anschluss, KNX Bus Vorbereitung, Garagenstromkabel, Gartenstromkabel, zusätzliche Lichtauslässe für Spots, zusätzliche Dachuntersichtspots. Diese Leistungen wurden auch direkt von E. mit uns abgerechnet und gingen nicht über den Generalunternehmer.