Ich habe eine Wohnung 1995 von meinem verstorbenen mann geschenkt bekommen.Dabei hat er das Niesbrauchrecht behalten.Er ist im maerz gestorben,er hat eine Tochter aus erster Ehe ,nun verlangt sie den Pflichtteil,was ihr auch zusteht keine Frage.Wie wird das alles berechnet,Niesbrauch,Erbteil(Whg.ist ca.150.000Euro),wie muß ich ihr das bezahlen,da ich kein Barvermögen habe,muß ich dann die Wohnung verkaufen,ich bin 61 Jahre alt,und wollte nächstes Jahr in Rente.Ich wäre dankbar für eine kurze Antwort! Ausserdem beim Kauf der Wohnung hat jeder 50/50 Anteil,nur die Hälfte meines Mannes bekam ich geschenkt,bin auch im Grundbuch eingetragen.Wie muß ich jetzt reagieren,denn ihr Anwalt möchte für die Tochter 37,500 Euro,dann wäre alles abgegolten.Dabei bin ich aber nicht einverstanden,da sie ja nur 1/4 bekommt.Ausserdem kommen noch die ganzen Beerdigungskosten dazu,die ich auch noch abziehen müsste.Sie will jetzt auch einen Gutachter bestellen für die Wohnung zu schätzen lassen,den muß ich aber nicht bezahlen??