Wiederausbau nach einem Brandschaden
3 Wohnungen wurden durch Hausbrand zerstört (keine Versicherung), die Wohnungen sind begehrt, künftige Mieter würden Darlehen zu Verfügung stellen welches in Grundbuch eingetragen werden soll, die Kosten der Sanierung werden ca. 60000 Euro betragen, das Darlehen ist abwohnbar und wird mit 3 % Zinsen vergütet. Ist das rechtlich machbar, dass das Darlehen abwohnbar ist? o_moncef@yahoo.de ...